Die offiziellen EU-KI-Icons: Das einheitliche Kennzeichen für KI-generierte Inhalte ist da
Alle ArtikelDie offiziellen EU-KI-Icons: Das einheitliche Kennzeichen für KI-generierte Inhalte ist da

Die offiziellen EU-KI-Icons: Das einheitliche Kennzeichen für KI-generierte Inhalte ist da

Mit der finalen Fassung des Code of Practice (10. Juni 2026) hat die EU-Kommission erstmals offizielle KI-Icons veröffentlicht: ein standardisiertes „AI"-Piktogramm für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Was das für Website-Betreiber bedeutet – und wie Sie die Icons korrekt einsetzen.

CL

Christian Lechner

·5 min

Lange wurde darüber spekuliert, wie das „offizielle" Kennzeichen für KI-Inhalte in der EU aussehen wird. Jetzt ist es da: Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission die finale Fassung des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht – und darin erstmals die offiziellen EU-KI-Icons: ein standardisiertes „AI"-Piktogramm, das KI-generierte Inhalte EU-weit einheitlich kennzeichnet.

In diesem Artikel erklären wir, was die Icons sind, warum ein einheitliches Piktogramm so wichtig ist – und wie Sie es auf Ihrer Website korrekt einsetzen.

Was sind die offiziellen EU-KI-Icons?

Die EU-KI-Icons sind das von der Kommission standardisierte Piktogramm zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Es zeigt die Kennung „AI" in einer festgelegten, wiedererkennbaren Gestaltung und ist Teil des finalen Code of Practice vom 10. Juni 2026.

Die Idee dahinter ist vergleichbar mit dem CE-Zeichen: ein einziges, EU-weit wiedererkennbares Symbol, das überall dasselbe bedeutet – egal ob es auf einer deutschen Nachrichtenseite, in einem italienischen Online-Shop oder in einer französischen App auftaucht. Wer das Icon einmal kennt, versteht es überall.

Warum ein einheitliches Piktogramm wichtig ist

Bisher herrschte bei der KI-Kennzeichnung Wildwuchs: Jede Plattform, jedes Tool und jede Website hat ihre eigene Lösung gebaut – mal ein Textbaustein („Mit KI erstellt"), mal ein selbst gestaltetes Badge, mal ein versteckter Hinweis im Impressum. Das Ergebnis:

  • Nutzer müssen bei jeder Website neu lernen, wie dort gekennzeichnet wird
  • Kennzeichnungen werden übersehen oder nicht als solche erkannt
  • Unternehmen investieren in Eigenlösungen, die morgen schon nicht mehr dem Standard entsprechen

Ein einheitliches Piktogramm löst genau dieses Problem: Wiedererkennung statt Wildwuchs. Ein Symbol, eine Bedeutung, EU-weit. Für Nutzer entsteht ein Lerneffekt, der jede einzelne Kennzeichnung wirksamer macht.

Der rechtliche Rahmen: Code of Practice und Artikel 50

Wichtig zur Einordnung: Der Code of Practice selbst ist freiwillig. Unternehmen können ihn bis zum 22. Juli 2026 unterzeichnen und signalisieren damit, dass sie die Transparenzanforderungen nach dem empfohlenen Standard umsetzen.

Die dahinterliegende Rechtspflicht ist dagegen nicht freiwillig: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 Abs. 4) – bei KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag.

BausteinStatusDatum
Code of Practice (final)freiwilligveröffentlicht 10. Juni 2026
Unterzeichnungsfristfreiwillig22. Juli 2026
Art. 50 Transparenzpflichtenverpflichtend2. August 2026

Wer den Code of Practice befolgt und das offizielle Icon nutzt, setzt die Kennzeichnung also nach dem Standard um, den die Kommission selbst empfiehlt – die sicherste Position, die es derzeit gibt.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Für alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen – Texte, Bilder, Audio oder Video –, ändert sich die praktische Ausgangslage deutlich:

  • Die Frage „Wie soll das Label aussehen?" ist beantwortet. Es gibt jetzt ein offizielles Piktogramm der Kommission.
  • Eigenkreationen werden zum Risiko. Ein selbst gestaltetes Badge mag heute genügen – aber je stärker sich das EU-Icon etabliert, desto eher wirken abweichende Lösungen unklar oder unvollständig.
  • Die Frist bleibt. Ab dem 2. August 2026 müssen Nutzer erkennen können, welche Inhalte KI-generiert sind.

So setzen Sie die Icons korrekt ein

Aus dem Code of Practice und den Anforderungen des Art. 50 ergeben sich klare Grundsätze für den Einsatz:

1. Sichtbar vom ersten Kontakt an Das Icon muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein – nicht erst nach Scrollen, Klicken oder im Kleingedruckten.

2. Konsistent positioniert Platzieren Sie das Icon an einer festen, kontextgerechten Stelle – z. B. immer am Inhalt selbst (Bild-Overlay, Artikel-Kopf). Konsistenz schafft den Wiedererkennungseffekt, um den es geht.

3. Nicht verändern Der Wert des Icons liegt in seiner Einheitlichkeit. Eigene Farbvarianten, Umgestaltungen oder „kreative" Anpassungen untergraben genau das.

4. Maschinenlesbare Ebene ergänzen Das sichtbare Icon ist eine Ebene – ergänzend gehören maschinenlesbare Angaben (etwa Schema.org- oder IPTC-Metadaten) dazu, damit auch Crawler, Plattformen und Behörden die Kennzeichnung auslesen können.

5. Kennzeichnung dokumentieren Halten Sie nachweisbar fest, welche Inhalte wann gekennzeichnet wurden. Im Prüfungsfall zählt, was Sie belegen können.

AIActify nutzt das offizielle EU-Icon – und hat den Code of Practice unterzeichnet

AIActify hat den Code of Practice unterzeichnet und setzt das offizielle EU-KI-Icon direkt in seinen Labels ein. Konkret heißt das:

  • Sichtbare Labels mit dem offiziellen EU-Icon – automatisch am KI-Inhalt platziert
  • Schema.org-Metadaten – die maschinenlesbare Ebene inklusive
  • Audit-Logs – unveränderliche Nachweise, wann was gekennzeichnet wurde
  • Ein Script-Tag, 2 Minuten Setup – kein Design-Projekt, keine Eigenentwicklung

Sie müssen sich also weder um die Gestaltung noch um künftige Anpassungen des Icons kümmern – Ihre Kennzeichnung entspricht dem Standard, den die EU-Kommission selbst definiert hat.

Jetzt kostenlos starten →

---

Weiterführend: EU Code of Practice: Keine Unterscheidung mehr zwischen KI-generiert und KI-unterstützt · AI Act Omnibus: Neue Fristen

Quellen: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung, EU-Kommission, 10. Juni 2026), Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 50 und 99.

Bereit für den EU AI Act?

In 2 Minuten eingerichtet. 15 Tage kostenlos testen.