EU Code of Practice: Keine Unterscheidung mehr zwischen KI-generiert und KI-unterstützt
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EU Code of Practice: Keine Unterscheidung mehr zwischen KI-generiert und KI-unterstützt

Der 2. Entwurf des EU Code of Practice (März 2026) schafft die Trennung zwischen "vollständig KI-generiert" und "KI-unterstützt" ab. Was das für Website-Betreiber bedeutet und wie Sie sich jetzt vorbereiten.

CL

Christian Lechner

·3 min

Am 5. März 2026 hat die Europäische Kommission den zweiten Entwurf des Code of Practice für die Kennzeichnung und Markierung von KI-Inhalten veröffentlicht. Die wichtigste Änderung: Die Unterscheidung zwischen "vollständig KI-generiert" und "KI-unterstützt" wurde komplett gestrichen.

Das bedeutet: Ein mit KI retuschiertes Foto und ein vollständig von DALL-E generiertes Bild unterliegen ab sofort den gleichen Kennzeichnungsregeln.

Was hat sich geändert?

Der erste Entwurf (Dezember 2025) sah eine zweistufige Taxonomie vor:

  • "Fully AI-generated" – Inhalte ohne menschliche Beteiligung
  • "AI-assisted" – Inhalte mit erheblichem menschlichem Beitrag

Diese Unterscheidung hat der zweite Entwurf vollständig entfernt. Es gibt jetzt nur noch ein einheitliches Kennzeichnungssystem für alle Inhalte, die unter Artikel 50 der KI-Verordnung fallen.

Die 3 wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Ein Label für alles Egal ob Ihr Blogtext von ChatGPT geschrieben oder nur mit KI-Hilfe überarbeitet wurde – die gleiche Kennzeichnungspflicht gilt. Das vereinfacht die Compliance erheblich, denn die schwierige Frage "Wie viel KI steckt drin?" entfällt komplett.

2. Offene Standards gefördert Der Code of Practice empfiehlt die Nutzung offener Standards für die technische Markierung. Das reduziert Kosten und fördert die Interoperabilität zwischen verschiedenen Tools und Plattformen.

3. Weniger Bürokratie Konsolidierte Maßnahmen, optionale Elemente und mehr Flexibilität bei der Umsetzung. Unternehmen können ihre Lösungen besser an den eigenen Kontext anpassen.

Das EU AI-Icon kommt

Der Anhang des zweiten Entwurfs enthält erstmals illustrative Beispiele eines europäischen KI-Icons. Eine Task Force wird das endgültige Symbol entwickeln. Das Icon soll:

  • Sichtbar sein – vom ersten Kontakt mit dem Inhalt an
  • Konsistent positioniert – an einer festen, kontextgerechten Stelle
  • Barrierefrei – konform mit den EU-Barrierefreiheitsanforderungen
  • Die Abkürzung "KI" (bzw. "AI" auf Englisch, "IA" auf Französisch) enthalten

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Wenn Sie heute noch zwischen verschiedenen KI-Stufen unterscheiden (z.B. "KI-generiert" vs. "KI-unterstützt"), sollten Sie Ihr System auf ein binäres Modell umstellen:

  • KI-Inhalt – jeder Inhalt, bei dem KI beteiligt war
  • Kein KI – rein menschlich erstellte Inhalte

Diese Vereinfachung reduziert den Compliance-Aufwand und macht die Kennzeichnung für Nutzer verständlicher.

Die wichtigsten Fristen

| Datum | Ereignis | |-------|----------| | 5. März 2026 | 2. Entwurf veröffentlicht | | 30. März 2026 | Feedback-Frist abgelaufen | | Juni 2026 | Finale Version erwartet | | 2. August 2026 | Art. 50 Transparenzpflichten rechtlich bindend |

Wie AIActify Sie unterstützt

AIActify hat bereits auf das neue System umgestellt. Unser Snippet bietet:

  • Binäres Labeling – nur noch "KI-Inhalt" oder "Kein KI", konform mit dem 2. Entwurf
  • EU-konformes Labeling – visuelles KI-Badge mit "AI"/"KI" Kennung
  • Schema.org Metadaten – maschinenlesbare IPTC-Kennzeichnung für Crawler
  • Audit-Logs – unveränderliche Nachweise für Behörden

Mit einem einzigen Script-Tag machen Sie Ihre Website fit für den EU AI Act – in weniger als 2 Minuten.

Fazit

Der 2. Entwurf des Code of Practice sendet ein klares Signal: Einfachheit über Komplexität. Die Abschaffung der KI/Hybrid-Unterscheidung ist ein pragmatischer Schritt, der die Compliance vereinfacht. Unternehmen sollten die verbleibenden drei Monate bis August 2026 nutzen, um ihre Systeme umzustellen.

Quellen: EU Code of Practice – 2nd Draft, Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 50

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