EU AI Act für Website-Betreiber: Was sich 2026 ändert und was Sie jetzt tun müssen
Alle ArtikelEU AI Act für Website-Betreiber: Was sich 2026 ändert und was Sie jetzt tun müssen

EU AI Act für Website-Betreiber: Was sich 2026 ändert und was Sie jetzt tun müssen

Der EU AI Act tritt schrittweise in Kraft. Ab August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Erfahren Sie, wie Sie Strafen bis zu 35 Millionen Euro vermeiden.

CL

Christian Lechner

·3 min

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Während sich viele Medienberichte auf ChatGPT und große KI-Modelle konzentrieren, übersehen viele Unternehmen eine entscheidende Pflicht, die jeden Website-Betreiber betrifft: Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.

In diesem Beitrag erklären wir einfach und verständlich, was ab August 2026 gilt und wie Sie Ihre Website rechtssicher machen.

Das Problem: Fehlende Transparenz

Immer mehr Texte, Bilder und Videos im Internet werden mit Hilfe von KI erstellt. Für Nutzer ist es oft unmöglich zu erkennen, ob ein Inhalt von einem Menschen oder einer Maschine stammt. Der EU AI Act schiebt dieser Intransparenz einen Riegel vor.

Gemäß Artikel 50 (Transparenzpflichten) müssen Unternehmen offenlegen, wenn sie mit Nutzern über KI-Systeme interagieren (z. B. Chatbots) oder Inhalte veröffentlichen, die künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Wer ist betroffen?

Die kurze Antwort: Jedes Unternehmen, das KI-Inhalte für Nutzer in der EU bereitstellt.

Es spielt keine Rolle, ob Ihr Unternehmen seinen Sitz in München, New York oder Tokio hat. Sobald Ihre Inhalte europäische Nutzer erreichen, fallen Sie unter den EU AI Act. Das betrifft:

  • E-Commerce Shops: Produktbilder, die mit Midjourney erstellt wurden oder Produktbeschreibungen aus ChatGPT.
  • Agenturen & Freelancer: Die im Kundenauftrag Blogbeiträge mit KI schreiben.
  • Nachrichtenportale: Die automatisierte Zusammenfassungen anbieten.
  • SaaS-Unternehmen: Die KI-Features in ihre Plattformen einbauen.

Die 3 wichtigsten Pflichten für Website-Betreiber

1. Sichtbare Kennzeichnung (Visual Labels) KI-generierte Bilder, Audioinhalte und Videos müssen sichtbar als solche gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss klar, verständlich und für den Nutzer sofort ersichtlich sein.

2. Maschinenlesbare Metadaten (Schema.org / IPTC) Neben der optischen Kennzeichnung fordern die Aufsichtsbehörden auch eine maschinenlesbare Ausweisung über Schema.org JSON-LD oder IPTC-Metadaten.

3. Keine verbotenen KI-Praktiken (Art. 5) Die EU verbietet bestimmte KI-Praktiken komplett – darunter Dark Patterns und Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Die Konsequenzen bei Verstößen

Bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten (Art. 50) drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Werden verbotene KI-Praktiken eingesetzt (Art. 5), kann die Strafe sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Umsatzes betragen.

Die Lösung: AIActify

Manuelle Kennzeichnung ist zeitaufwändig, fehleranfällig und schwer nachweisbar. AIActify automatisiert den gesamten Prozess:

  1. Ein Script: Sie fügen lediglich eine Zeile Code zu Ihrer Website hinzu.
  2. On-Site Visual Editor: Sie markieren KI-Inhalte direkt auf Ihrer Website per Mausklick.
  3. Automatische Compliance: AIActify rendert die gesetzlich geforderten Labels, injiziert Schema.org-Daten und erstellt manipulationssichere Audit-Logs.

Warten Sie nicht bis August 2026. Starten Sie Ihren kostenlosen 15-Tage-Trial.

Bereit für den EU AI Act?

In 2 Minuten eingerichtet. Kostenloser Scanner & 15-Tage Trial.