AI Act Omnibus: Neue Fristen, neue Verbote – was sich am 7. Mai 2026 geändert hat
Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf das „AI Omnibus"-Paket geeinigt. Die wichtigste Nachricht: Die Frist für KI-Wasserzeichen verschiebt sich auf Dezember 2026. Was bleibt, was sich ändert – und warum Sie trotzdem jetzt handeln sollten.
Christian Lechner
Am 7. Mai 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine politische Einigung über das sogenannte „AI Act Omnibus"-Paket erzielt. Diese Änderungen betreffen zentrale Fristen und Pflichten des EU AI Act und sind die bedeutendste regulatorische Entwicklung seit Verabschiedung der KI-Verordnung.
In diesem Artikel erklären wir, was sich konkret ändert, was gleich bleibt – und was das für Website-Betreiber bedeutet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
⏰ Neue Fristen
| Pflicht | Alte Frist | Neue Frist |
|---|---|---|
| Art. 50 Transparenz (allgemein) | 2. August 2026 | 2. August 2026 (unverändert!) |
| Wasserzeichen & Content-Labeling | 2. August 2026 | 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-KI (Anhang III) | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI (Anhang I, Produkte) | 2. August 2026 | 2. August 2028 |
| Regulatorische Sandkästen | 2. August 2026 | 2. August 2027 |
🚫 Neues Verbot: „Nudifier"-Apps
Das Omnibus-Paket führt ein neues Verbot ein: KI-Systeme, die nicht-konsensuelle sexuell explizite Inhalte oder CSAM (Child Sexual Abuse Material) erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten. Dies ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Verbreitung sogenannter „Nudifier"-Apps.
Was bedeutet das für Website-Betreiber?
Die gute Nachricht
Für bestehende KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die technische Umsetzung von Wasserzeichen und Content-Labeling. Das gibt Unternehmen zusätzliche 4 Monate.
Die wichtige Nachricht
Die allgemeinen Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben beim 2. August 2026! Das betrifft:
- Chatbot-Kennzeichnung: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren
- Deepfake-Kennzeichnung: Manipulierte Inhalte müssen offengelegt werden
- Emotionserkennung: Nutzer müssen informiert werden
Für Website-Betreiber, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, ist die Kernpflicht also unverändert: Ab August 2026 müssen Ihre Nutzer erkennen können, welche Inhalte KI-generiert sind.
Neue Systeme: Sofort compliant
Wichtig: Die Übergangsfrist gilt nur für bestehende Systeme. Jedes KI-System, das ab dem 2. August 2026 auf den Markt kommt, muss sofort alle Anforderungen erfüllen – einschließlich Wasserzeichen und technischer Kennzeichnung.
Code of Practice: Der technische Leitfaden kommt
Parallel zum Omnibus-Paket hat die EU-Kommission am 8. Mai 2026 den Entwurf der Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 3. Juni 2026. Zusätzlich wird ein freiwilliger Code of Practice für KI-Kennzeichnung erarbeitet, der im Juni 2026 finalisiert werden soll.
Der Code of Practice empfiehlt einen mehrschichtigen Ansatz:
- Sichtbare Labels: Einheitliches „KI"-Icon für Nutzer
- Maschinenlesbare Metadaten: Schema.org / IPTC / C2PA Standards
- Unsichtbare Wasserzeichen: Technische Signale in Bildern, Audio und Video
- Schutz der Markierungen: Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden können
Warum Sie trotzdem JETZT handeln sollten
Die Fristverlängerung klingt verlockend – aber es gibt drei gute Gründe, nicht zu warten:
1. August 2026 gilt weiterhin Die allgemeinen Transparenzpflichten sind nicht verschoben worden. Wer heute KI-Inhalte publiziert, muss ab August 2026 transparent sein.
2. Bußgelder sind erheblich Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Zum Vergleich: Verstöße gegen das Verbot verbotener KI-Praktiken (Art. 5) können sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7% betragen.
3. Compliance braucht Zeit Audit-Logs, interne Prozesse und Mitarbeiterschulungen lassen sich nicht über Nacht implementieren. Wer jetzt startet, hat im August 2026 bereits eine belastbare Compliance-Dokumentation.
Wie AIActify Sie vorbereitet
AIActify deckt bereits alle Anforderungen ab, die sowohl am 2. August als auch am 2. Dezember 2026 verpflichtend werden:
- ✅ Sichtbare Labels – konform mit dem kommenden EU KI-Icon
- ✅ Schema.org Metadaten – maschinenlesbar für Crawler und Behörden
- ✅ Unveränderliche Audit-Logs – rechtsgültiger Nachweis ab Tag 1
- ✅ Script-Auditor – erkennt verbotene KI-Praktiken (Art. 5)
- ✅ Visual Editor – KI-Inhalte per Mausklick markieren, kein Code nötig
Ein Script-Tag, 2 Minuten Setup – und Sie sind auf der sicheren Seite.
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Quellen: EU Council – AI Omnibus Political Agreement, Latham & Watkins, Taylor Wessing, JD Supra, White & Case
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