AI Act Omnibus final verabschiedet: Neue Fristen, neue Verbote – und was unverändert bleibt
Alle ArtikelAI Act Omnibus final verabschiedet: Neue Fristen, neue Verbote – und was unverändert bleibt

AI Act Omnibus final verabschiedet: Neue Fristen, neue Verbote – und was unverändert bleibt

Das „AI Omnibus"-Paket ist final: EP-Zustimmung am 16. Juni, finale Billigung durch den Rat am 29. Juni 2026. Die wichtigste Nachricht bleibt: Art. 50 gilt unverändert ab dem 2. August 2026 – verschoben wurden nur die Hochrisiko-Pflichten.

CL

Christian Lechner

·5 min

Am 7. Mai 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine politische Einigung über das sogenannte „AI Act Omnibus"-Paket erzielt. Diese Änderungen betreffen zentrale Fristen und Pflichten des EU AI Act und sind die bedeutendste regulatorische Entwicklung seit Verabschiedung der KI-Verordnung.

Update (Juli 2026): Das Paket ist inzwischen final verabschiedet: Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat gab am 29. Juni 2026 seine finale Billigung. Die hier beschriebenen Änderungen sind damit keine vorläufige Einigung mehr, sondern beschlossenes Recht.

In diesem Artikel erklären wir, was sich konkret ändert, was gleich bleibt – und was das für Website-Betreiber bedeutet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

⏰ Neue Fristen

PflichtAlte FristNeue Frist
Art. 50 Transparenz (allgemein)2. August 20262. August 2026 (unverändert!)
Maschinenlesbare Markierung, Art. 50 Abs. 2 (nur Bestandssysteme)2. August 20262. Dezember 2026
Hochrisiko-KI (Anhang III)2. August 20262. Dezember 2027
Hochrisiko-KI (Anhang I, Produkte)2. August 20262. August 2028

🚫 Neues Verbot: „Nudifier"-Apps

Das Omnibus-Paket führt ein neues Verbot ein: KI-Systeme, die nicht-konsensuelle sexuell explizite Inhalte oder CSAM (Child Sexual Abuse Material) erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten. Dies ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Verbreitung sogenannter „Nudifier"-Apps.

Was wurde verschoben – und was NICHT

Die Kernbotschaft der final verabschiedeten Fassung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Verschoben wurden ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten – die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten unverändert ab dem 2. August 2026.

Verschoben:

  • Hochrisiko-KI nach Anhang III: neuer Stichtag 2. Dezember 2027
  • Hochrisiko-KI nach Anhang I (regulierte Produkte): neuer Stichtag 2. August 2028

NICHT verschoben:

  • Artikel 50 (Transparenz & Kennzeichnung): 2. August 2026 – Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Kennzeichnung, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Die einzige Nuance: Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 (eine Anbieter-Pflicht) gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 – aber nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Neue Systeme müssen ab dem 2. August 2026 sofort vollständig konform sein.

Daneben bestätigt die finale Fassung das neue Art.-5-Verbot (siehe oben) und schwächt die Formulierung der KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) von „sicherstellen" zu „unterstützen und fördern" ab – direkte Bußgelder sind daran weiterhin nicht geknüpft.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Die gute Nachricht

Für bestehende KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2. Das gibt Anbietern solcher Bestandssysteme zusätzliche 4 Monate für die technische Umsetzung.

Die wichtige Nachricht

Die allgemeinen Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben beim 2. August 2026! Das betrifft:

  • Chatbot-Kennzeichnung: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren
  • Deepfake-Kennzeichnung: Manipulierte Inhalte müssen offengelegt werden
  • Emotionserkennung: Nutzer müssen informiert werden

Für Website-Betreiber, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, ist die Kernpflicht also unverändert: Ab August 2026 müssen Ihre Nutzer erkennen können, welche Inhalte KI-generiert sind.

Neue Systeme: Sofort compliant

Wichtig: Die Übergangsfrist gilt nur für bestehende Systeme. Jedes KI-System, das ab dem 2. August 2026 auf den Markt kommt, muss sofort alle Anforderungen erfüllen – einschließlich Wasserzeichen und technischer Kennzeichnung.

Code of Practice: Der technische Leitfaden ist final

Parallel zum Omnibus-Paket hat die EU-Kommission die Arbeit am Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content abgeschlossen: Die finale Fassung wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht, die Unterzeichnungsfrist läuft bis zum 22. Juli 2026. Der freiwillige Kodex enthält erstmals die offiziellen EU-KI-Icons – ein standardisiertes „AI"-Piktogramm für die einheitliche Kennzeichnung.

Der Code of Practice empfiehlt einen mehrschichtigen Ansatz:

  • Sichtbare Labels: Einheitliches „KI"-Icon für Nutzer
  • Maschinenlesbare Metadaten: Schema.org / IPTC / C2PA Standards
  • Unsichtbare Wasserzeichen: Technische Signale in Bildern, Audio und Video
  • Schutz der Markierungen: Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden können

Warum Sie trotzdem JETZT handeln sollten

Die Fristverlängerung klingt verlockend – aber es gibt drei gute Gründe, nicht zu warten:

1. August 2026 gilt weiterhin Die allgemeinen Transparenzpflichten sind nicht verschoben worden. Wer heute KI-Inhalte publiziert, muss ab August 2026 transparent sein.

2. Bußgelder sind erheblich Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Zum Vergleich: Verstöße gegen das Verbot verbotener KI-Praktiken (Art. 5) können sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7% betragen.

3. Compliance braucht Zeit Audit-Logs, interne Prozesse und Mitarbeiterschulungen lassen sich nicht über Nacht implementieren. Wer jetzt startet, hat im August 2026 bereits eine belastbare Compliance-Dokumentation.

Wie AIActify Sie vorbereitet

AIActify deckt bereits alle Anforderungen ab, die sowohl am 2. August als auch am 2. Dezember 2026 verpflichtend werden:

  • Sichtbare Labels – konform mit dem kommenden EU KI-Icon
  • Schema.org Metadaten – maschinenlesbar für Crawler und Behörden
  • Unveränderliche Audit-Logs – rechtsgültiger Nachweis ab Tag 1
  • Script-Auditor – erkennt verbotene KI-Praktiken (Art. 5)
  • Visual Editor – KI-Inhalte per Mausklick markieren, kein Code nötig

Ein Script-Tag, 2 Minuten Setup – und Sie sind auf der sicheren Seite.

Jetzt kostenlos starten →

---

Quellen: EU Council – AI Omnibus Political Agreement, Latham & Watkins, Taylor Wessing, JD Supra, White & Case

Bereit für den EU AI Act?

In 2 Minuten eingerichtet. 15 Tage kostenlos testen.