AI Act Omnibus: Neue Fristen, neue Verbote – was sich am 7. Mai 2026 geändert hat
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AI Act Omnibus: Neue Fristen, neue Verbote – was sich am 7. Mai 2026 geändert hat

Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf das „AI Omnibus"-Paket geeinigt. Die wichtigste Nachricht: Die Frist für KI-Wasserzeichen verschiebt sich auf Dezember 2026. Was bleibt, was sich ändert – und warum Sie trotzdem jetzt handeln sollten.

CL

Christian Lechner

·4 min

Am 7. Mai 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine politische Einigung über das sogenannte „AI Act Omnibus"-Paket erzielt. Diese Änderungen betreffen zentrale Fristen und Pflichten des EU AI Act und sind die bedeutendste regulatorische Entwicklung seit Verabschiedung der KI-Verordnung.

In diesem Artikel erklären wir, was sich konkret ändert, was gleich bleibt – und was das für Website-Betreiber bedeutet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

⏰ Neue Fristen

PflichtAlte FristNeue Frist
Art. 50 Transparenz (allgemein)2. August 20262. August 2026 (unverändert!)
Wasserzeichen & Content-Labeling2. August 20262. Dezember 2026
Hochrisiko-KI (Anhang III)2. August 20262. Dezember 2027
Hochrisiko-KI (Anhang I, Produkte)2. August 20262. August 2028
Regulatorische Sandkästen2. August 20262. August 2027

🚫 Neues Verbot: „Nudifier"-Apps

Das Omnibus-Paket führt ein neues Verbot ein: KI-Systeme, die nicht-konsensuelle sexuell explizite Inhalte oder CSAM (Child Sexual Abuse Material) erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten. Dies ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Verbreitung sogenannter „Nudifier"-Apps.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Die gute Nachricht

Für bestehende KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die technische Umsetzung von Wasserzeichen und Content-Labeling. Das gibt Unternehmen zusätzliche 4 Monate.

Die wichtige Nachricht

Die allgemeinen Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben beim 2. August 2026! Das betrifft:

  • Chatbot-Kennzeichnung: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren
  • Deepfake-Kennzeichnung: Manipulierte Inhalte müssen offengelegt werden
  • Emotionserkennung: Nutzer müssen informiert werden

Für Website-Betreiber, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, ist die Kernpflicht also unverändert: Ab August 2026 müssen Ihre Nutzer erkennen können, welche Inhalte KI-generiert sind.

Neue Systeme: Sofort compliant

Wichtig: Die Übergangsfrist gilt nur für bestehende Systeme. Jedes KI-System, das ab dem 2. August 2026 auf den Markt kommt, muss sofort alle Anforderungen erfüllen – einschließlich Wasserzeichen und technischer Kennzeichnung.

Code of Practice: Der technische Leitfaden kommt

Parallel zum Omnibus-Paket hat die EU-Kommission am 8. Mai 2026 den Entwurf der Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 3. Juni 2026. Zusätzlich wird ein freiwilliger Code of Practice für KI-Kennzeichnung erarbeitet, der im Juni 2026 finalisiert werden soll.

Der Code of Practice empfiehlt einen mehrschichtigen Ansatz:

  • Sichtbare Labels: Einheitliches „KI"-Icon für Nutzer
  • Maschinenlesbare Metadaten: Schema.org / IPTC / C2PA Standards
  • Unsichtbare Wasserzeichen: Technische Signale in Bildern, Audio und Video
  • Schutz der Markierungen: Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden können

Warum Sie trotzdem JETZT handeln sollten

Die Fristverlängerung klingt verlockend – aber es gibt drei gute Gründe, nicht zu warten:

1. August 2026 gilt weiterhin Die allgemeinen Transparenzpflichten sind nicht verschoben worden. Wer heute KI-Inhalte publiziert, muss ab August 2026 transparent sein.

2. Bußgelder sind erheblich Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Zum Vergleich: Verstöße gegen das Verbot verbotener KI-Praktiken (Art. 5) können sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7% betragen.

3. Compliance braucht Zeit Audit-Logs, interne Prozesse und Mitarbeiterschulungen lassen sich nicht über Nacht implementieren. Wer jetzt startet, hat im August 2026 bereits eine belastbare Compliance-Dokumentation.

Wie AIActify Sie vorbereitet

AIActify deckt bereits alle Anforderungen ab, die sowohl am 2. August als auch am 2. Dezember 2026 verpflichtend werden:

  • Sichtbare Labels – konform mit dem kommenden EU KI-Icon
  • Schema.org Metadaten – maschinenlesbar für Crawler und Behörden
  • Unveränderliche Audit-Logs – rechtsgültiger Nachweis ab Tag 1
  • Script-Auditor – erkennt verbotene KI-Praktiken (Art. 5)
  • Visual Editor – KI-Inhalte per Mausklick markieren, kein Code nötig

Ein Script-Tag, 2 Minuten Setup – und Sie sind auf der sicheren Seite.

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Quellen: EU Council – AI Omnibus Political Agreement, Latham & Watkins, Taylor Wessing, JD Supra, White & Case

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