KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich: Wer zuständig ist und was ab 2. August 2026 gilt
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KI-Kennzeichnungspflicht in Österreich: Wer zuständig ist und was ab 2. August 2026 gilt

Der EU AI Act gilt in Österreich unmittelbar – ein eigenes Umsetzungsgesetz ist für die Pflichten nicht nötig. Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer in Österreich zuständig ist, wo sich das Land von Deutschland unterscheidet und was Unternehmen jetzt tun sollten.

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Christian Lechner

·4 min

Viele österreichische Unternehmen fragen sich: Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch bei uns – und ab wann? Die kurze Antwort: Ja, und zwar ab dem 2. August 2026. Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt damit in Österreich unmittelbar – ein nationales Umsetzungsgesetz ist für die Pflichten selbst nicht erforderlich.

In diesem Artikel klären wir, wer in Österreich zuständig ist, wo sich Österreich von Deutschland unterscheidet – und was Unternehmen jetzt konkret tun sollten.

Die Rechtslage: EU-Verordnung gilt direkt

Anders als eine EU-Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht in nationales Recht „übersetzt" werden. Die Verordnung (EU) 2024/1689 – der EU AI Act – gilt in Österreich Wort für Wort so, wie sie im Amtsblatt steht. Das bedeutet:

  • Gleiche Pflichten wie in Deutschland, Italien oder Frankreich
  • Gleiche Fristen: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 greifen am 2. August 2026
  • Gleiche Bußgeldrahmen: Bei Art.-50-Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4) – bei KMU der jeweils niedrigere Betrag

Wer in Österreich also KI-generierte Inhalte veröffentlicht, Chatbots betreibt oder Deepfakes verbreitet, unterliegt ab August 2026 exakt denselben Kennzeichnungspflichten wie im Rest der EU.

Wer ist in Österreich zuständig?

Die KI-Servicestelle bei der RTR

Österreich hat früh eine zentrale Anlaufstelle geschaffen: die KI-Servicestelle bei der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH), eingerichtet Anfang 2024 auf gesetzlicher Grundlage (§ 20c KOG, § 194a TKG). Sie ist die erste Anlaufstelle für Unternehmen, Verwaltung und Bürger:

  • Information: Leitfäden, FAQ und ein eigener AI-Act-Chatbot zu den Pflichten der KI-Verordnung
  • Orientierung: Einordnung, welche Pflichten für welche Akteure gelten
  • Koordination: Anlaufstelle für Fragen rund um die AI-Act-Anwendung in Österreich

Wichtig: Die KI-Servicestelle ist derzeit primär eine Informations- und Servicestelle – keine Bußgeldbehörde.

Marktüberwachung: noch nicht abschließend geregelt

Der AI Act verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Marktüberwachungsbehörden zu benennen. Stand Juli 2026 hat Österreich diese Benennung noch nicht abschließend vollzogen – ein eigenes Durchführungs- bzw. Begleitgesetz zur Behördenstruktur steht noch aus. Erwartet wird eine Aufteilung nach Sektoren: Je nach Anwendungsbereich dürften bestehende Aufsichten wie die Datenschutzbehörde (DSB), die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder das BASG (Medizinprodukte) in ihren jeweiligen Bereichen zuständig werden.

Für Unternehmen heißt das: Die genaue Behördenlandschaft ist noch in Bewegung – die Pflichten selbst aber nicht.

Unterschied zu Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur

Deutschland ist bei der Behördenfrage einen Schritt weiter: Mit dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) – vom Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen, vom Bundesrat am 10. Juli 2026 gebilligt – wird die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Marktüberwachungsbehörde, inklusive Kompetenzzentrum und zentraler Beschwerdestelle.

ÖsterreichDeutschland
Zentrale AnlaufstelleKI-Servicestelle (RTR)Bundesnetzagentur
MarktüberwachungStand Juli 2026 noch nicht final benanntBundesnetzagentur (KI-MIG, Juli 2026 beschlossen)
Geltung der Pflichten2. August 20262. August 2026

Der entscheidende Punkt: Der Unterschied betrifft nur das „Wer kontrolliert?" – nicht das „Was gilt?". Die Kennzeichnungspflichten sind in beiden Ländern identisch und treten am selben Tag in Kraft.

Warum Sie nicht auf die Behördenbenennung warten sollten

Manche Unternehmen leiten aus der offenen Behördenfrage ab, dass sie Zeit hätten. Das ist ein Trugschluss:

  • Die Pflicht gilt ab 2. August 2026 – unabhängig davon, wann die Marktüberwachung final steht
  • Zivilrechtliche Risiken (etwa über das Lauterkeitsrecht) bestehen unabhängig von der Behördenstruktur
  • Nachweise brauchen Vorlauf: Wer erst bei der ersten Behördenanfrage mit der Dokumentation beginnt, hat keine

Was österreichische Unternehmen jetzt tun sollten

1. KI-Einsatz erfassen Wo entstehen in Ihrem Unternehmen KI-generierte Inhalte – Website, Shop, Social Media, Newsletter?

2. Kennzeichnung umsetzen KI-generierte Bilder, Audio und Video sowie Deepfakes müssen ab August 2026 erkennbar sein; Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben.

3. Mitarbeitende schulen Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025 – auch in Österreich.

4. Dokumentieren Halten Sie nachweisbar fest, welche Inhalte gekennzeichnet und welche Schulungen absolviert wurden.

Wie AIActify österreichische Unternehmen unterstützt

AIActify deckt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 mit einem Script-Tag ab – EU-weit einheitlich, also auch für österreichische Websites:

  • Sichtbare Labels mit dem offiziellen EU-KI-Icon – dieselbe Kennzeichnung, die in der ganzen EU gilt
  • Schema.org-Metadaten – maschinenlesbar für Crawler und Behörden
  • Audit-Logs – unveränderliche Nachweise, egal welche Behörde am Ende prüft
  • KI-Schulung inklusive – deckt zugleich die Art.-4-Pflicht ab

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Weiterführend: EU AI Act Leitfaden für Website-Betreiber · Bußgelder und Strafen im Überblick

Quellen: KI-Servicestelle der RTR, WKO – AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689. Stand: Juli 2026.

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