EU AI Act Artikel 4: Die KI-Kompetenz-Pflicht, die fast jedes Unternehmen betrifft
Artikel 4 EU AI Act verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden zu ergreifen. Seit dem Digital Omnibus (Juli 2026) ist klar: Das ist eine Bemühenspflicht – aber eben eine Pflicht. Was das konkret heißt.
Christian Lechner
Während sich die halbe Wirtschaft auf die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 (ab 2. August 2026) vorbereitet, übersieht fast jeder eine Pflicht, die bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft ist – und die weit mehr Unternehmen betrifft: die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4 EU AI Act.
Update (Oktober 2026): Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI", in Kraft seit 27. Juli 2026) wurde Artikel 4 neu gefasst. Statt „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" sicherzustellen, müssen Unternehmen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Dieser Artikel ist auf den neuen Wortlaut aktualisiert.
Die Kernaussage vorweg: Wenn Ihr Unternehmen KI einsetzt – und sei es nur ChatGPT im Marketing – müssen Sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern. Das ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht – formuliert als Bemühens-, nicht als Erfolgspflicht.
Was ist Artikel 4 EU AI Act?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Zu berücksichtigen sind dabei technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung und der Einsatzkontext.
Ausdrücklich klargestellt ist seit 2026: Die Pflicht verlangt nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen – insbesondere KMU – dabei unterstützen, unter anderem mit Praxisbeispielen.
Übersetzt: Sie müssen nicht für jeden Menschen ein Kompetenzniveau garantieren. Aber Sie müssen etwas Passendes tun, damit die Beteiligten verstehen, was sie tun – welche Chancen, Risiken und Grenzen die eingesetzte KI hat.
Was hat sich geändert – und was nicht?
| Bis 26. Juli 2026 | Seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Pflicht | „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" sicherstellen | Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen |
| Art der Pflicht | auf ein Ergebnis formuliert | Bemühenspflicht – kein bestimmtes Niveau zu garantieren |
| Wer ist verpflichtet? | Anbieter und Betreiber | unverändert Anbieter und Betreiber |
| Bestimmter Kurs oder Zertifikat vorgeschrieben? | nein | unverändert nein |
Wichtig: Die Neufassung lockert das Ergebnis, nicht das Ob. Wer gar nichts unternimmt, erfüllt Artikel 4 auch weiterhin nicht.
Wer ist betroffen? Fast jeder.
Der entscheidende Begriff ist „Betreiber" (Deployer): jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in beruflichem Kontext einsetzt. Sie müssen kein KI-Anbieter sein – die reine Nutzung genügt.
Konkret betroffen sind zum Beispiel:
- Marketing-Teams, die ChatGPT, Jasper oder Copilot für Texte nutzen
- Kundenservice mit KI-Chatbots oder KI-gestützten Ticketsystemen
- HR-Abteilungen, die KI zum Screening von Bewerbungen einsetzen
- Entwicklung, die GitHub Copilot oder ähnliche Assistenten verwendet
- Design & E-Commerce, die Midjourney oder DALL·E für Bilder nutzen
Mit anderen Worten: Es gibt kaum ein modernes Unternehmen, das nicht betroffen ist.
Welche Maßnahmen passen?
Der Gesetzgeber schreibt bewusst keinen bestimmten Kurs und kein Zertifikat vor – was passt, hängt von Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext ab. Eine sinnvolle Maßnahme vermittelt aber mindestens:
- Wie generative KI funktioniert – und wo ihre Grenzen liegen
- Typische Fehlerquellen wie Halluzinationen und Verzerrungen (Bias)
- Datenschutz und Vertraulichkeit beim Umgang mit KI-Tools
- Wann menschliche Aufsicht und Prüfung zwingend nötig sind
- Welche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten (Art. 50) gelten
Seit wann gilt das – und wann wird durchgesetzt?
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Artikel 4 (KI-Kompetenz) in Kraft |
| 27. Juli 2026 | Neufassung durch VO (EU) 2026/1744: Maßnahmen ergreifen statt Niveau sicherstellen |
| 2. August 2026 | Nationale Aufsichtsbehörden nehmen die Durchsetzung auf |
Die Pflicht gilt also seit Februar 2025 durchgehend – geändert hat sich ihr Wortlaut, nicht ihre Geltung.
Drohen Bußgelder?
Ehrlich gesagt: Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldsatz in Artikel 99 – daran hat auch der Omnibus nichts geändert. Folgenlos ist die Pflicht trotzdem nicht: Behörden können nachfragen, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, und KI-Kompetenz wird relevant bei:
- Audits und behördlichen Prüfungen
- Haftungsfragen, wenn ein KI-Fehler zu einem Schaden führt
- Due Diligence durch Investoren, Kunden und Partner
Gerade weil kein bestimmtes Niveau verlangt wird, kommt es darauf an, die ergriffenen Maßnahmen belegen zu können – nicht wegen einer einzelnen Strafe, sondern weil genau das in Prüfsituationen gefragt wird.
Was Sie jetzt tun sollten
1. Bestandsaufnahme Erfassen Sie, wo in Ihrem Unternehmen KI-Systeme eingesetzt werden – oft mehr Stellen, als man zunächst denkt.
2. Rollen identifizieren Wer arbeitet mit welchem KI-System? Daraus ergibt sich, welche Maßnahme für wen passt.
3. Schulen Vermitteln Sie den Mitarbeitenden die oben genannten Grundlagen – angepasst an ihre Rolle.
4. Dokumentieren Der wichtigste Schritt: Halten Sie nachweisbar fest, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben – wer wann welche Inhalte absolviert hat.
Der Knackpunkt: Nachweisbarkeit
Artikel 4 schreibt keine bestimmte Dokumentation vor. Aber eine Maßnahme, die Sie nicht belegen können, lässt sich im Zweifel schwer darlegen. Ein dokumentierter Nachweis – wer wann welche Inhalte absolviert hat – ist der einfachste Weg zu zeigen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Eine E-Mail „bitte einlesen" ist dafür ein schwacher Beleg.
Wie AIActify bei Artikel 4 hilft
Die KI-Schulung von AIActify ist genau so eine Maßnahme – fertig gebaut und dokumentiert:
- 6 Module zu KI-Grundlagen, Risiken, Datenschutz und EU AI Act
- Mehrsprachig und in ~30 Minuten absolviert
- Quiz + fälschungssicheres Zertifikat als belastbarer Nachweis der Maßnahme
- Kein Konto nötig für Mitarbeitende – einfach Link teilen
- In jedem AIActify-Plan enthalten – zusammen mit der Kennzeichnung nach Art. 50
So setzen Sie Artikel 4 (Kompetenz-Maßnahmen) und Artikel 50 (Kennzeichnung) mit einer einzigen Lösung um.
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Weiterführend: EU AI Act Leitfaden für Website-Betreiber · Compliance-Checkliste in 7 Schritten
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 4, in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.



